Weiterbildung in Niedersachsen – Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und Ausgaben für Freistellungen, mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50% (mindestens 1.000 Euro). Die Weiterbildungsmaßnahme darf eine maximale Laufzeit von 36 Monaten nicht überschreiten und muss bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein. Das Programm gilt für Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätten in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen. Auch unsere Kanzlei nimmt für eine derzeit laufende Weiterbildungsmaßnahme von Beschäftigten die finanzielle Unterstützung der NBank in Anspruch. Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Website der NBank.